Wir sind Ihr zertifizierter Fachbetrieb

Pflicht zur Dichtheitsprüfung in Hamburger Wasserschutzgebieten

Eigenheimbesitzer in einem Wasserschutzgebiet der Stadt Hamburg sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und qualifizierten Fachkräften begleiten wir Sie von der vorbereitenden Rohrreinigung über die Dichtheitsprüfung bis hin zur möglichen Sanierung – alles aus einer Hand.

✔ Zertifizierter Fachbetrieb nach SüwVO Abw / DIN 1986-30
✔ Persönliche Beratung & transparente Abläufe
✔ Schnelle Termine, faires Preis-Leistungs-Verhältnis

Wir führen Sie im Hamburger Wasserschutzgebiet, zum Beispiel in Billstedt oder Curslack / Altengamme, rechtssicher zur Dichtheitsbescheinigung!
 

Jetzt anrufen oder online informieren:

Lokman Topbas vertrieb Rohr Jumbo GmbH
Lokman Topbas
Vertrieb

Dichtheitsprüfung Hamburg - nach DIN 1986-30, SüwVO Abw

Warum ist die Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten so wichtig?

Wasserschutzgebiete schützen das Grundwasser, aus dem ein großer Teil unseres Trinkwassers gewonnen wird. Undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in den Boden und ins Grundwasser leiten – mit langfristigen Folgen für Umwelt und Gesundheit. Daher gilt: Gerade in sensiblen Schutzgebieten (wie zum Beispiel in Billstedt oder Curslack / Altengamme) ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben – in Hamburg etwa nach der SüwVO Abw. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Bußgelder und behördliche Auflagen.

  • Schutz des Trinkwassers
  • Vermeidung von Bußgeldern
  • Pflicht für Eigenheime in sensiblen Zonen
  • Schutz der eigenen Immobilie vor Wertverlust
  • Vermeidung größerer Schäden durch rechtzeitige Prüfung

 

In diesen Hamburger Stadtteilen / Wasserschutzgebieten sind wir aktiv

Dichtheitsprüfung in ganz Hamburg

In Hamburg gibt es aktuell sechs Wasserschutzgebiete (WSG), die ca. 97km² schützen. Das sind ca. 13 % der Stadtfläche. Diese Gebiete erstrecken sich über verschiedene Stadtteile.

Wir sind für Sie unterwegs in:

  1. Curslack und Altengamme im Bezirk Bergedorf

  2. Blankenese im Bezirk Altona

  3. Eidelstedt / Stellingen im Bezirk Eimsbüttel

  4. Billstedt im Bezirk Wandsbek / Hamburg Mitte

  5. Süderelbemarsch / Harburger Berge

  6. Langenhorn / Glashütte

Informationsflyer zum Thema Dichtheitsprüfung in Hamburger Wasserschutzgebieten

Alle wichtigen Informationen zum Thema verpflichtende Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten in Hamburg finden Sie schnell und kompakt in diesem Flyer.

So läuft eine Dichtheitsprüfung bei uns ab:

1. Beratung & Vor-Ort-Termin (bei Bedarf)
Wir beraten Sie persönlich und individuell und besichtigen Ihre Abwasseranlage bei Bedarf vor Ort, prüfen vorhandene Unterlagen und klären offene Fragen.

2. Rohrreinigung
Zur Vorbereitung wird die Leitung gründlich gereinigt – nur saubere Rohre lassen sich korrekt prüfen.

3. Durchführung der Prüfung
Mit Kamera oder Druckprüfung prüfen wir die Leitungen nach DIN 1986-30 und dokumentieren alles rechtssicher.

4. Dokumentation & Bescheinigung
Sie erhalten ein rechtsgültiges Prüfprotokoll zur Vorlage bei Behörden.

5. Bei Undichtigkeiten: Rohrsanierung
Falls nötig, führen wir die Sanierung fachgerecht durch – grabenlos, schnell, kosteneffizient.

6. Abschluss & Sicherheit
Nach erfolgreicher Rohrsanierung wiederholen wir die Prüfung und übergeben die endgültige Dichtheitsbescheinigung.

 

zuverlässig, kompetent, persönlich

Jetzt Dichtheitsprüfung anfragen

Vermeiden Sie Fristen und Bußgelder – lassen Sie Ihre Abwasserleitung jetzt prüfen. 

Rufen Sie uns an: 040 - 2802425 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rohr-jumbo.de

Häufig gestellte Fragen

1. Für wen ist die Dichtheitsprüfung Pflicht?
In Hamburg gilt die Dichtheitsprüfung für private und gewerbliche Grundstückseigentümer, deren Abwasserleitungen in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegen. Dies betrifft vor allem Hausbesitzer in sensiblen Zonen wie Volksdorf, Bergstedt, Blankenese oder Ohlstedt, BIllstedt oder Curslack / Altengamme.

2. Wie oft muss ich die Prüfung durchführen lassen?
Die Prüffristen variieren je nach Lage, Alter der Leitung und Art der Nutzung. In Wasserschutzgebieten ist meist eine Erstprüfung bis zu einem bestimmten Stichtag verpflichtend. Danach sind Wiederholungsprüfungen alle 15 ahre üblich. Weitere Informationen dazu erhält man auch unter Die Hamburger Wasserschutzgebiete - hamburg.de

3. Was passiert, wenn meine Leitung undicht ist?
Kein Grund zur Panik: wir übernehmen neben der Prüfung bei Bedarf auch die fachgerechte Sanierung der Rohrleitung. Häufig ist dies sogar grabenlos und dadurch schnell und kosteneffizient möglich.

4. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten hängen vom Zustand, Zugang und Länge der Leitungen ab. Wir erstellen ein transparentes Angebot und beraten Sie gern ausführlich und individuell.

5. Wie lange dauert die Prüfung?
In den meisten Fällen führen wir die komplette Prüfung – inklusive Reinigung, Kamerafahrt und Dokumentation – innerhalb eines Tages durch.

6. Wer darf die Prüfung durchführen?
Nur zertifizierte Fachbetriebe nach SüwVO Abw und DIN 1986-30 dürfen die Dichtheitsprüfung durchführen. Als geprüfter Betrieb mit langjähriger Erfahrung sind wir dafür offiziell zugelassen und im Beistz aller notwendigen Zertifizierungen. Schauen Sie dazu gern hier.

7. Bekomme ich eine Bescheinigung?
Ja. Sollte keine Undichtigkeit festgestellt werden, so erhalten Sie ein rechtsgültiges Prüfprotokoll, das Sie bei Ihrer Baubehörde oder zur Dokumentation Ihrer Immobilie verwenden können.

8. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an 
unter 040 - 2802425 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@rohr-jumbo.de

 

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