1. Für wen ist die Dichtheitsprüfung Pflicht?
In Hamburg gilt die Dichtheitsprüfung für private und gewerbliche Grundstückseigentümer, deren Abwasserleitungen in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegen. Dies betrifft vor allem Hausbesitzer in sensiblen Zonen wie Volksdorf, Bergstedt, Blankenese oder Ohlstedt, BIllstedt oder Curslack / Altengamme.
2. Wie oft muss ich die Prüfung durchführen lassen?
Die Prüffristen variieren je nach Lage, Alter der Leitung und Art der Nutzung. In Wasserschutzgebieten ist meist eine Erstprüfung bis zu einem bestimmten Stichtag verpflichtend. Danach sind Wiederholungsprüfungen alle 15 ahre üblich. Weitere Informationen dazu erhält man auch unter Die Hamburger Wasserschutzgebiete - hamburg.de
3. Was passiert, wenn meine Leitung undicht ist?
Kein Grund zur Panik: wir übernehmen neben der Prüfung bei Bedarf auch die fachgerechte Sanierung der Rohrleitung. Häufig ist dies sogar grabenlos und dadurch schnell und kosteneffizient möglich.
4. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten hängen vom Zustand, Zugang und Länge der Leitungen ab. Wir erstellen ein transparentes Angebot und beraten Sie gern ausführlich und individuell.
5. Wie lange dauert die Prüfung?
In den meisten Fällen führen wir die komplette Prüfung – inklusive Reinigung, Kamerafahrt und Dokumentation – innerhalb eines Tages durch.
6. Wer darf die Prüfung durchführen?
Nur zertifizierte Fachbetriebe nach SüwVO Abw und DIN 1986-30 dürfen die Dichtheitsprüfung durchführen. Als geprüfter Betrieb mit langjähriger Erfahrung sind wir dafür offiziell zugelassen und im Beistz aller notwendigen Zertifizierungen. Schauen Sie dazu gern hier.
7. Bekomme ich eine Bescheinigung?
Ja. Sollte keine Undichtigkeit festgestellt werden, so erhalten Sie ein rechtsgültiges Prüfprotokoll, das Sie bei Ihrer Baubehörde oder zur Dokumentation Ihrer Immobilie verwenden können.
8. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 040 - 2802425 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@rohr-jumbo.de